Beschäftigte an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen sollen an ihren Arbeitsplätzen sicher und ohne gesundheitliche Beeinträchtigung arbeiten können. Um ihren Arbeitsplatz ergonomisch einrichten und auch nutzen zu können, müssen sie daher als Erstes über den richtigen Umgang mit den erforderlichen Arbeitsmitteln informiert und unterwiesen werden. Neben der Anleitung zur ergonomisch korrekten Einstellung des Arbeitsstuhls, des Arbeitstisches und der Anordnung der Arbeitsmittel (wie z. B. Bildschirm, Tastatur, Fußstütze), zählt dazu z. B. auch eine Unterweisung zum Umgang mit der eingesetzten Software. Die Unterweisung ist dabei stets an die Gefährdungsentwicklung anzupassen und ggf. in regelmäßigen Zeitabständen sowie bei wesentlichen Änderungen am Arbeitsplatz oder bei Beschwerden, die auf die Tätigkeit am Bildschirmarbeitsplatz zurückgeführt werden können, zu wiederholen.[1]

Die nachfolgenden Ratschläge entsprechen der DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung" beziehen sich auf die Einstellung des Bürostuhls sowie die Anpassung des Arbeitstisches:[2]

  • Entsprechend der eigenen Körperhöhe soll die Höhe der Sitzfläche so eingestellt werden, dass Ober- und Unterschenkel einen Winkel von 90° oder mehr bilden, wenn die Füße mit ganzer Sohle den Boden berühren.
  • Im Anschluss wird die Höhe des Schreibtisches so angepasst, dass die Arme ohne Anspannung der Schultern so auf der Tischfläche aufliegen, dass Ober- und Unterarme einen Winkel von rund 90° bilden, wenn die Unterarme eine waagrechte Linie zur Tastatur bilden.
  • Bei nicht höhenverstellbaren Schreibtischen ist die Sitzhöhe an die vorgegebene Tischhöhe anzupassen. Hierzu stellt man die Höhe des Stuhls so ein, dass der Armwinkel 90° oder etwas mehr beträgt, wobei die Hände flach auf dem Tisch aufliegen, sodass Schultern und Oberarme locker herabhängen können. Im Anschluss kontrolliert man den Kniewinkel, der 90° oder etwas mehr betragen sollte, wobei die Füße ganzflächig auf dem Boden stehen sollten. Insbesondere bei großen Personen kann es vorkommen, dass der Kniewinkel nicht ausreichend ist. In diesem Fall wird ein höherer Tisch benötigt. Bei kleinen Personen kann es hingegen vorkommen, dass die Füße nicht mit ganzer Sohle den Boden berühren. In diesem Fall empfiehlt sich die Anschaffung und Nutzung einer Fußstütze.
  • Bei Arbeitsplätzen mit überwiegender Bildschirmarbeit sollte der Bildschirm frontal in einem Abstand von mindestens 50 cm stehen. Bei großen Bildschirmen und hinreichend großer Schrift kann dieser Abstand auf bis zu 80 cm erweitert werden. Für eine spannungsfreie Nackenhaltung sollte die Blickrichtung leicht nach unten, bei einer mittleren Sehachse von etwa 30° liegen. Als Orientierung gilt, dass die Linie zwischen der Augenoberkante und der Oberkante des Bildschirms in etwa eine Horizontale bilden sollte. Dadurch befinden sich Hals- und Nackenmuskulatur im Gleichgewicht und es werden Anspannungen reduziert. Um ein Auflegen der Hände bzw. der Handgelenke zu ermöglichen, sollte zwischen Tischkante und Tastatur ein Platz von ca. 15 cm sein.
  • Eine angemessene Beleuchtung und die Vermeidung von Blendungen helfen nicht nur die Sehanforderungen zu optimieren, sondern unterstützen auch eine entspannte Sitz- und Kopfhaltung. Um Spiegelungen zu vermeiden, sollten daher Lichtquellen immer parallel zur Blickrichtung liegen. Seitlich einfallendes Außenlicht durch das Fenster kann dabei z. B. durch Jalousien reguliert werden. Zudem sollten große Kontrastunterschiede im Blickfeld vermieden werden.
[1] DGUV-I 215-410 "Bildschirm- und Büroarbeitsplätze – Leitfaden für die Gestaltung".
[2] Hartmann/Ellegast/Spallek: Arbeitsbezogene Muskel-Skelett-Erkrankungen. Ursachen, Prävention, Ergonomie, Rehabilitation, 2013.

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