Selbstständige Personen

Die Regelungen für entsandte Personen gelten auch für Selbstständige, die ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend im anderen Staat ausüben.

Mitglieder des fahrenden Personals

Bei Personen, die als Mitglieder des fliegenden Personals tätig sind, gelten die Rechtsvorschriften des Staates, in dem die Luftfahrtgesellschaft ihren Geschäftssitz hat.

Seeleute

Bei Seeleuten gilt das Flaggenstaatsprinzip. Ist eine Person an Bord eines Schiffes mit deutscher Flagge, gelten für diese Person die deutschen Rechtsvorschriften.

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