Die gesetzliche Unfallversicherung gewährt ebenfalls medizinische Rehabilitationsmaßnahmen, sofern sie der Heilbehandlung dienen.[1] Voraussetzung ist, dass ein Versicherter einen Arbeitsunfall erlitten oder sich eine Berufskrankheit zugezogen hat. Die Leistungen sind mit denen der Rentenversicherungsträger identisch. Allerdings ist keine Zuzahlung zu leisten.

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