Begriff

Qualifizierungsgeld ist ein neues Weiterbildungsinstrument im Rahmen betrieblicher Transformationsprozesse. Das Qualifizierungsgeld wird mit dem "Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung" (sog. Aus- und Weiterbildungsgesetz) mit Wirkung zum 1.4.2024 eingeführt.

Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Betriebe und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht, bei denen Weiterbildung jedoch eine zukunftssichere Beschäftigungsperspektive bei ihrem Arbeitgeber ermöglichen kann. Das Qualifizierungsgeld dient dabei der Deckung des Lebensunterhalts für die Dauer der Teilnahme an einer Weiterbildung. Der Arbeitgeber übernimmt alle sonstigen Kosten, insbesondere die Qualifizierungskosten.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Voraussetzungen für die Gewährung sowie die Höhe und Bemessung des Qualifizierungsgeldes sind in §§ 82a, 82b und 82c SGB III i. d. F. ab 1.4.2024 geregelt.

Vertiefende Informationen enthalten die Kommentierungen zu §§ 82a, 82b und 82c SGB III.

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