Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin erwirbt im Juli von ihrem Arbeitgeber, einem Küchenhersteller, eine Küche zum Preis von 10.000 EUR. Im Einzelhandel wird dieselbe Küche für 18.000 EUR an den Endverbraucher verkauft.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil für die Arbeitnehmerin?
Ergebnis
Geldwerter Vorteil | |
Preis für Endverbraucher | 18.000 EUR |
Abzgl. pauschaler Bewertungsabschlag (4 %) | - 720 EUR |
Zwischensumme | 17.280 EUR |
Zuzahlung des Arbeitnehmers | - 10.000 EUR |
Geldwerter Vorteil insgesamt | 7.280 EUR |
Abzgl. Rabattfreibetrag | - 1.080 EUR |
Steuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil | 6.200 EUR |
Dieser Betrag ist als einmalig gewährter geldwerter Vorteil (sonstiger Bezug) für den Juli neben dem laufenden Gehalt zu versteuern. Gleichzeitig ist der Vorteil als Einmalzahlung sozialversicherungspflichtig.
Hinweis
Der Rabattfreibetrag für Personalrabatte von jährlich 1.080 EUR kann grundsätzlich nur auf Waren oder Dienstleistungen des eigenen Unternehmens angewendet werden. Voraussetzung ist, dass der Preisnachlass vom eigenen Arbeitgeber eingeräumt wird (nicht von einem Dritten) und das Unternehmen mit diesen Waren Handel treibt oder Dienstleistungen erbringt, also nicht überwiegend für seine Arbeitnehmer herstellt.
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