Sachverhalt

Herr I ist deutscher Staatsbürger und wird in Deutschland versicherungspflichtig beschäftigt. Sein Arbeitgeber entsendet ihn für die Zeit von 7 Monaten nach Belgien. Das Gehalt wird auch weiterhin vom deutschen Arbeitgeber bezahlt.

Welches Recht gilt aufgrund der Entsendung und was muss der Arbeitgeber veranlassen?

Ergebnis

Da Herr I deutscher Staatsbürger ist und in einen Mitgliedsstaat der EU entsandt wird, sind die Voraussetzungen der Verordnung 883/04 (nicht mehr als 24 Monate) erfüllt. Es liegt eine Entsendung vor. Die deutschen Rechtvorschriften gelten aufgrund der Anwendung der Verordnung weiter. Der zuständige deutsche Versicherungsträger stellt die Bescheinigung A1 zweifach aus und schickt ein Exemplar an den Arbeitgeber und das zweite Exemplar an die zuständige Stelle in Belgien.

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