1 Besteuerung eines Hybrid-Dienstwagens
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.2. einen Plug-in-Hybrid mit einem Bruttolistenpreis von 69.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen. Die Reichweite laut Übereinstimmungsbescheinigung weist eine elektrische Mindestreichweite innerorts von 60 km aus, der max. CO2-Ausstoß beträgt 65 g/km und die Batteriekapazität beträgt 16,2 kWh.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenüberlassung, wenn
- die Anschaffung im Jahr 2024 erfolgt?
- die Anschaffung im Jahr 2024 erfolgt, aber die ausgewiesene elektrische Mindestreichweite innerorts laut Übereinstimmungsbescheinigung nur bei 55 km liegt?
- die Anschaffung bereits im Jahr 2022 erfolgt ist, aber die ausgewiesene elektrische Mindestreichweite innerorts laut Übereinstimmungsbescheinigung nur bei 55 km liegt?
Ergebnis a.
Der Plug-in-Hybrid erfüllt die Voraussetzungen für den 50-%-Ansatz des Bruttolistenpreises. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ergibt sich aus
- der privaten Nutzung (Halbierung des Bruttolistenpreises bei 1-%-Methode),
- den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Bruttolistenpreis | 69.500 EUR | |
Davon 50 % | 34.750 EUR | |
Auf volle 100 EUR abrunden (= Bemessungsgrundlage) | 34.700 EUR | |
Davon 1 % | 347,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 34.700 EUR x 10 km | + 104,10 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 451,10 EUR |
Ergebnis b
In diesem Fall sind die Voraussetzung für den 50-%-Ansatz nicht erfüllt und es darf keine Kürzung des Bruttolistenpreises vorgenommen werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils ergibt sich – wie bei einem regulären Dienstwagen mit Verbrennungsmotor – wie folgt:
Bruttolistenpreis (auf volle 100 EUR abgerundet) | 69.500 EUR | |
Davon 1 % | 695,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 69.500 EUR x 10 km | + 208,50 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 903,50 EUR |
Ergebnis c
In diesem Fall sind die Voraussetzung für den 50-%-Ansatz nicht erfüllt, aber stattdessen darf der Bruttolistenpreis für die Bemessungsgrundlage um die pauschalen Abschläge nach kWh gekürzt werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils ergibt sich wie folgt:
Bruttolistenpreis | 69.500 EUR | |
Abzgl. Minderungsbetrag in EUR/kWh der Speicherkapazität 50 EUR x 16,2 kWh | - 810 EUR | |
= gekürzter Bruttolistenpreis | 68.690 EUR | |
Auf volle 100 EUR abrunden (= Bemessungsgrundlage) | 68.600 EUR | |
Davon 1 % | 686,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 68.600 EUR x 18 km | + 370,44 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 1.056,44 EUR |
2 Besteuerung eines "reinen" E-Dienstwagens
Sachverhalt
Eine Arbeitnehmerin erhält von ihrem Arbeitgeber zum 1.4. ein Elektrofahrzeug mit einem Bruttolistenpreis von 59.500 EUR zur privaten Nutzung. Sie darf das Auto privat sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung: 10 km) nutzen.
Wie errechnet sich der geldwerte Vorteil?
Ergebnis
Da der Bruttolistenpreis unter 60.000 EUR liegt, darf er für die Bemessungsgrundlage mit 1/4 angesetzt werden. Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung ergibt sich aus
- der privaten Nutzung (Viertelung des Bruttolistenpreises bei 1-%-Methode),
- den Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Bruttolistenpreis | 59.500 EUR | |
Davon 25 % | 14.875 EUR | |
Auf volle 100 EUR abzurunden (= Bemessungsgrundlage) | 14.800 EUR | |
Davon 1 % | 148,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 14.800 EUR x 10 km | + 44,40 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 192,40 EUR |
Abwandlung
Die Arbeitnehmerin entscheidet sich für das Performance-Modell mit einem Bruttolistenpreis von 61.990 EUR.
In diesem Fall sind die Voraussetzung für den 25-%-Ansatz nicht erfüllt und stattdessen darf der Bruttolistenpreis für die Bemessungsgrundlage nur halbiert werden. Die Berechnung des geldwerten Vorteils ergibt sich wie folgt:
Bruttolistenpreis | 61.990 EUR | |
Davon 50 % | 30.995 EUR | |
Auf voll 100 EUR abzurunden (= Bemessungsgrundlage) | 30.900 EUR | |
Davon 1 % | 309,00 EUR | |
Zzgl. 0,03 % v. 30.900 EUR x 10 km | + 92,70 EUR | |
Geldwerter Vorteil gesamt | 401,70 EUR |
3 Arbeitnehmer übernimmt Leasingraten
Sachverhalt
Ein Arbeitgeber überlässt seinem Mitarbeiter ein Elektrofahrzeug als Dienstwagen, der über eine Leasinggesellschaft im "Full-Service-Leasing" angemietet wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbaren, dass die Leasingrate im Rahmen einer Gehaltsumwandlung vom Arbeitnehmer übernommen wird.
Der Bruttolistenpreis des Elektrofahrzeugs beträgt 59.500 EUR, die monatliche Leasingrate 300 EUR. Der Mitarbeiter kann das Fahrzeug sowohl für Privatfahrten als auch für die tägliche Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte (einfache Entfernung 25 km) nutzen. Die Bewertung soll nach der 1-%- und 0,03-%- Regelung erfolgen.
Wie hoch ist der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagennutzung?
Ergebnis
Der geldwerte Vorteil aus der Dienstwagenwagennutzung wird aus 1/4 (auf volle 100 EUR abgerundet) des Brutto-Listenpreises berechnet. Die vom Arbeitnehmer übernommene Leasingrate mindert den geldwerten Vorteil bis auf maximal 0 EUR.
Bruttolistenpreis | 59.500 EUR | |
Davon 1/4 | 14.875 EUR | |
Abgerundet auf volle 100 EUR (= Bemessungsgrundlage) | 14.800 EUR | |
Pri... |
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