Sachverhalt

Die deutsche Firma X baut ein Tochterunternehmen in den Vereinigten Arabischen Emiraten auf. Herr F war bisher von Firma X in die Vereinigten Arabischen Emirate entsandt. Er kündigt jedoch während der Entsendung kurzfristig sein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma X und beginnt daraufhin ein Beschäftigungsverhältnis bei der Firma Y in den Vereinigten Arabischen Emiraten. Die Firma Y hat ihren Firmensitz in Deutschland.

Handelt es sich bei der Beschäftigung bei dem Arbeitgeber mit Firmensitz in Deutschland um eine Entsendung?

Ergebnis

Mit der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses bei der Firma X endet auch die Weitergeltung der deutschen Rechtsvorschriften nach § 4 SGB IV. Herr F gilt als sog. Ortskraft. Eine Entsendung liegt daher nicht vor.

Hinweis

Die rechtliche Bewertung gilt nur für dieses Fallbeispiel. Bereits ein einziges abweichendes Kriterium führt häufig zu einer anderen Bewertung des gesamten Sachverhalts.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge