Überblick

Die zunehmende Bedeutung der psychischen Gesundheit in der Arbeitswelt bestätigt nachdrücklich, wie wichtig es ist, gesundheitsgefährdende Faktoren frühzeitig zu reduzieren oder gar zu vermeiden und gesundheitsfördernde Ressourcen aufzubauen. Seit der Novellierung des Arbeitsschutzgesetzes im Jahr 2013 ist die ausdrückliche Berücksichtigung der psychischen Faktoren im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung verpflichtend. Die gewissenhafte Umsetzung dieser rechtlichen Forderung in der Praxis stellt die Akteure vor eine Vielzahl an Fragen, wie z. B.: Was genau soll erfasst und beurteilt werden? Wie und von wem werden die Daten erhoben?

Bei der Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen (GpB) kann es zudem hilfreich sein, sich mit Aspekten der Positiven Psychologie zu befassen, da sie einen wertvollen Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten kann.

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