Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer, der in Portugal vorübergehend beschäftigt ist, von seinem deutschen Arbeitgeber mit dem Entsendeformular online gemeldet werden. Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung vorliegen. Im Rahmen der Meldung müssen unter anderem Angaben:

  • zum Unternehmen in Deutschland,
  • zum Arbeitsplatz,
  • zum entsandten Arbeitnehmern (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Hauptwohnsitz),
  • zur Entsendung (Beginn, Ende, Arbeitsort und Art der Entsendetätigkeit),
  • zur Art der ausgeübten Dienstleistung und
  • zur Kontaktperson in Portugal

gemacht werden.

 
Hinweis

Kontaktperson

Die portugiesischen Rechtsvorschriften sehen vor, dass eine Kontaktperson benannt werden muss. Diese Kontaktperson dient als Ansprechpartner für die Behörden.

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