Das Arbeiten im richtigen Licht ist der wohl am meisten unterschätzte Faktor für ergonomisches Arbeiten. Licht ist nicht gleich Licht. Denken Sie daran: Direkt hinter den Augen beginnt das Gehirn. Auch wenn bei qualitativ schlechter Beleuchtung das Auge selbst kaum in seiner Funktion beeinträchtigt wird, sind die psychischen Auswirkungen überdeutlich. Kopfschmerzen, Müdigkeit und nachlassende Konzentration sind nur einige der möglichen Nebenwirkungen von schlechtem Licht. Eine gute Ausleuchtung hingegen trägt zu Fehlerreduktion, geringerer Stressbelastung und besserer Motivation bei.

Bei der Auslegung der Beleuchtung muss die Gesamt-Konstellation von Allgemeinbeleuchtung, Arbeitsplatzbeleuchtung und ggf. zusätzlicher Spotausleuchtung der geforderten Sehaufgabe gerecht werden.

Abb. 10: Wechselbeziehung zwischen Licht und Leistung[1]

Folgende Gütekriterien sind bei der Auswahl für Leuchten am Arbeitsplatz zu berücksichtigen:

  • Helligkeit: Die Lichtstärke muss entsprechend der Tätigkeit im Arbeitsbereich ausreichend, aber auch nicht deutlich zu hoch sein. 1.500 Lux sind ein gutes Maß, auf der Tischflächenebene gemessen, für Montagearbeiten bei kleineren Bauteilen.
  • Blendfreiheit: Das emittierte Licht sollte nach Möglichkeit nicht direkt in die Augen strahlen, sondern so gerichtet sein, dass nur die Arbeitsfläche hell erscheint. Dafür sollte die Leuchte mit einer ausrichtbaren Befestigung und einem Parabolspiegel-Raster oder einer Mikroprismen-Abdeckscheibe ausgestattet sein. Auch die Umgebung mit spiegelnden Flächen, im Extremfall sogar zu verarbeitende Bauteile, sollten unter dem Aspekt der Indirekt-Blendung bewertet und ggf. verbessert, z. B. mattiert, werden.
  • Flackerfreiheit: Für ein "stressfreies" Licht, das keinen spürbaren Stroboskop-Effekt verursacht, ist eine ausreichende Frequenz erforderlich. Während ältere Leuchtstoffröhren-Leuchten mit KVG (konventionelles Vorschalt-Gerät; zu erkennen an dem eingesetzten Starter) mit einer Netzfrequenz von 50 Hz funktionieren, werden moderne Leuchten mit einem elektronischen Vorschaltgerät (EVG) und damit in einem Bereich über der Wahrnehmungsgrenze betrieben. Bei LED-Leuchten ist dieser Effekt i. d. R. nicht relevant.
  • Farbtemperatur: Als bester Kompromiss gilt eine Temperatur von ca. 4.000 K, auch als Neutralweiß bezeichnet, mit einer anregenden, konzentrationsfördernden Wirkung.[2] Wenn es darauf ankommt, Farben von beleuchteten Objekten unverfälscht wahrnehmen zu können, versucht man, die Farbtemperatur dem Spektrum des Sonnenlichts anzunähern. Für die meisten Einsatzfälle ist ein Farbwiedergabeindex von Ra ≥ 85 ausreichend.
  • Diffuses Licht: Ein gutes Qualitätsmerkmal ist eine möglichst diffuse Wirkung des Lichts. Bestenfalls lässt sich in erster Wahrnehmung nicht die Herkunft des Lichts bestimmen. Mittels hochwertiger Diffusor-Materialien vor dem Leuchtmittel oder geeigneten Reflektoren kann dies erreicht werden. Ohne geeignete Gegenmaßnahmen entstehen gerade bei einfachen LED-Leuchten sog. Multischatten, z. B. im Bereich der Hände, die bei feinen Arbeiten zu Irritationen und erhöhten Fehlerraten führen können.
  • Energieeffizienz: Im Sinne eines nachhaltigen Umgangs mit der Umwelt und eines sparsamen Einsatzes von Ressourcen spielt eine verlustarme Wandlung von elektrischer in Lichtleistung eine große Rolle; nicht zuletzt auch vor dem Hintergrund bestehender und zukünftiger gesetzlicher Regelungen.
 
Praxis-Tipp

Blendung vermeiden

Viele LED-Leuchten erscheinen auf den ersten Blick sehr hell und damit gut einsetzbar. Sehr oft jedoch kommt dieser Eindruck nur durch die konzentrierte Emission der einzelnen LEDs zustande, was im Betrieb zu starker Blendung führt und den Nutzer jedes Mal zu erneuter Adaption der Augen zwingt. Das belastet unnötig und verschwendet Zeit. Außerdem relativiert sich, im realistischen Abstand gemessen, die nutzbare Lichtausbeute häufig ernüchternd. Eine gute Arbeitsleuchte bringt das Licht dorthin, wo es gebraucht wird, ohne selbst zu blenden.

[1] Quelle: Lichtkultur GmbH.
[2] Siehe Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik: LV 41 Handlungshilfe Beleuchtung von Arbeitsstätten – Kurzfassung.

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