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Beleuchtung im Büro

Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
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Zusammenfassung

 
Überblick

Geeignete Lichtverhältnisse am Büroarbeitsplatz haben eine sehr wesentliche Bedeutung für effizientes und gesundheitsschonendes Arbeiten. Dabei spielen physiologische Aspekte (Beanspruchung der Augen und des Stütz- und Bewegungsapparates) ebenso eine Rolle wie psychologische Wirkungen von Licht, die zu ganz unterschiedlichen positiven und negativen Stimmungen und Gefühlswahrnehmungen führen können. Beide Komponenten beeinflussen stark Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit. Was physiologisch als gleichmäßige, augenschonende Ausleuchtung eines Büros angelegt ist, kann im Extremfall durchaus von einer Person auf der psychologischen Ebene als grell, unangenehm exponierend und damit als echte Belastung wahrgenommen werden. Unter Arbeitsschutzgesichtspunkten kommt es daher darauf an, einerseits die vorschriftsgemäß erforderlichen Beleuchtungsstandards sicherzustellen, andererseits mit Augenmaß und einem gewissen Einfühlungsvermögen individuelle Anpassungen der Beleuchtungssituation an Arbeitsplätzen zu ermöglichen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die allgemeinen Anforderungen an Beleuchtung am Arbeitsplatz werden definiert durch Anhang 3.4 Arbeitsstättenverordnung und die ASR A3.4 "Beleuchtung und Sichtverbindung".

Bürospezifische Angaben zu Beleuchtungsfragen sind in folgenden berufsgenossenschaftlichen Informationen enthalten:

  • DGUV-I 215-210 "Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten"
  • DGUV-I 215-442 "Beleuchtung im Büro – Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen"

Technische Anforderungen an Beleuchtung in Büroräumen sind in zahlreichen DIN-Normen definiert, z. B.:

  • DIN 5035-6 "Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 6: Messung und Bewertung"
  • DIN 5035-8 "Beleuchtung mit künstlichem Licht – Teil 8: Arbeitsplatzleuchten; Anford...

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