Kurzbeschreibung

Durch diese arbeitsvertragliche Zusatzvereinbarung wird die vertragliche Arbeitszeit eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers vorübergehend erhöht, um einen wegen Pflegezeit bzw. Familienpflegezeit freigestellten Kollegen zu vertreten.

Vorbemerkung

Wenn sich Beschäftigte für die Dauer einer Pflegezeit nach § 3 Pflegezeitgesetz (PflegeZG) für bis zu 6 Monate, wegen einer kurzfristigen Arbeitsverhinderung nach § 2 PflegeZG für bis zu 10 Arbeitstage teilweise oder vollständig bzw. einer Familienpflegezeit nach § 2 Familienpflegezeitgesetz (FPfZG) ausschließlich teilweise mit einem Mindeststundenumfang von 15 Wochenstunden von der Arbeit freistellen lassen, muss der Arbeitgeber die notwendigen organisatorischen Maßnahmen treffen. In der Entscheidung, ob und wie er einen Arbeitskräfteausfall insbesondere wegen Pflegezeit überbrückt, ist der Arbeitgeber frei.

Für die Familienpflegezeit gelten insoweit die Regelungen des Pflegezeitgesetzes (siehe § 2 Abs. 3 FPfZG mit Verweis auf die §§ 5 bis 8 PflegeZG).

Will der Arbeitgeber nicht auf externe Vertretungskräfte zurückgreifen, und etwa nach § 6 PflegeZG ein befristetes (neues) Arbeitsverhältnis begründen oder den Ausfall des Beschäftigten durch Leiharbeit ausgleichen, und kann die beabsichtigte Pflegezeit auch nicht durch eine bloße interne Umverteilung der Arbeit aufgefangen werden, hat der Arbeitgeber die Möglichkeit, die Arbeitszeit eines anderen Mitarbeiters für die Dauer der Pflegezeit und einer erforderlichen Einarbeitungszeit befristet aufzustocken.

Die Zulässigkeit einer solchen arbeitsvertraglichen Zusatzvereinbarung mit einem eigenen (Teilzeit-)Arbeitnehmer richtet sich nicht nach den Regeln über befristete Arbeitsverhältnisse. Die vorübergehende Erhöhung der individuellen Arbeitszeit eines Arbeitnehmers stellt eine "Befristung einzelner Arbeitsbedingungen" dar und unterliegt, wenn sie vom Arbeitgeber vorformuliert wird, als Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) den Regelungen über die Inhaltskontrolle gem. §§ 307 ff. BGB. Das bedeutet, dass das TzBfG nicht einschlägig ist, und insbesondere kein Sachgrund vorliegen muss. Die befristete Erhöhung der Arbeitszeit muss aber transparent, klar und verständlich geregelt werden; die Regelungen dürfen den Arbeitnehmer nicht unangemessen benachteiligen.

Wie bei der befristeten Ersatzeinstellung nach § 6 PflegeZG sollte daher die Dauer der Abänderung des Arbeitsvertrags kalendermäßig bestimmt oder bestimmbar sein oder dem im Vertrag genannten Zweck entnommen werden können. Für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Pflegezeit des Beschäftigten sollte auch eine vorzeitige Beendigung der Arbeitszeiterhöhung geregelt werden. Ferner sollte ein Recht zur vorzeitigen Kündigung bestimmt werden. Die Einräumung eines exklusiven Sonderkündigungsrechts nur für den Arbeitgeber würde eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellen.

Durch dieses Muster wird für die Dauer der Pflegezeit festgelegt, in welchem Umfang und mit welcher Verteilung die bisherige Arbeitszeit vorübergehend erhöht wird, und welche Aufgaben vertretungsweise übernommen werden. Die konkreten Arbeitszeiten und sonstigen Modalitäten können entsprechend den betrieblichen Bedürfnissen frei ausgestaltet werden, wobei die Höchstarbeitszeiten nach dem Arbeitszeitgesetz zu beachten sind.

Schriftform ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, die Schriftlichkeit empfiehlt sich jedoch im Hinblick auf die Rechtssicherheit. Der Arbeitgeber ist zudem nach dem Nachweisgesetz verpflichtet, dem Arbeitnehmer die vorübergehend geänderten Vertragsbedingungen spätestens einen Monat nach der Änderung schriftlich mitzuteilen. Zum Nachweis hierfür empfiehlt sich ein Empfangsbekenntnis, das vom Arbeitnehmer gesondert zu unterschreiben ist.

Vor Abschluss des Änderungsvertrags ist im Einzelfall zu prüfen, ob der Betriebsrat bei der geplanten Maßnahme gem. § 99 BetrVG als Einstellung und/oder Versetzung mitzubestimmen hat.

Nach Beendigung der Pflegezeit des Beschäftigten gelten für diesen und die Vertretungskraft die jeweiligen bisherigen Vertragsbedingungen unverändert weiter.

Auf diese Tücken müssen Sie achten

Allgemeine Hinweise

Die Verwendung von Vertragsmustern erleichtert die Arbeit. Bitte beachten Sie, dass keinerlei Haftung für die korrekte Anwendung im Einzelfall und Aktualität zum Zeitpunkt der Verwendung übernommen werden kann. Das Vertragsmuster kann insoweit nur Anregungen liefern und ist stets an die individuellen Bedürfnisse im Einzelfall anzupassen.

Befristete Erhöhung der Arbeitszeit wegen Pflegezeitvertretung


Herr/Frau .................................................. [Arbeitnehmer] und die Firma .................................................. [Arbeitgeber] vereinbaren ergänzend und in vorübergehender Abänderung zu dem Arbeitsvertrag vom .................................................. die nachstehenden vertraglichen Regelungen:

  1. Die Arbeitszeit des Arbeitnehmers wird ab dem .................................................. und bis zum .................................................. unter Abänderung von Ziffer ........................

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