(1) 1In die Eheurkunde werden aufgenommen

 

1.

die Vornamen und Familiennamen der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung sowie die sich aus dem Registereintrag zum Zeitpunkt der Ausstellung der Eheurkunde ergebenden Vornamen und Familiennamen,

 

2.

Ort und Tag der Geburt der Ehegatten,

 

3.

Ort und Tag der Eheschließung.

4.[1]

 

4.

die rechtliche Zugehörigkeit eines Ehegatten zu einer Religionsgemeinschaft, sofern sich die Zugehörigkeit aus dem Registereintrag ergibt.

2In dem Feld "Weitere Angaben aus dem Register" sind anzugeben

 

1.

die Auflösung der Ehe,

 

2.

das Nichtbestehen der Ehe,

 

3.

die Nichtigerklärung der Ehe,

 

4.

die Todeserklärung oder gerichtliche Feststellung der Todeszeit eines Ehegatten,

 

5.

die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe.

 

(2) In die Eheurkunde wird außerhalb des Beurkundungstextes ein Hinweis auf die Beurkundung der Geburt der Ehegatten aufgenommen.

[1] Nr. 4 aufgehoben durch Drittes Gesetz zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften (3. Personenstandsrechts-Änderungsgesetz - 3. PStRÄndG) vom 19.10.2022. Anzuwenden bis 31.10.2022.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge