BMF, 8.1.2003, IV A 2 - S 2723 - 3/02

Zur Frage der Anerkennung der nichtehelichen Lebensgefährtin bzw. des nichtehelichen Lebensgefährten als Leistungsempfängerin bzw. Leistungsempfänger einer Unterstützungskasse i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG wird nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wie folgt Stellung genommen: – Zur Auslegung des in § 5 Abs. 1 Nr. 3 KStG verwendeten Begriffs des Angehörigen sind die im BMF-Schreiben vom 25.7.2002 (IV A 6 – S 2176 – 28/02, BStBl I 2002 S. 706) zur steuerlichen Anerkennung von Hinterbliebenenzusagen an Lebensgefährten aufgestellten Grundsätze heranzuziehen.

 

Normenkette

KStG § 5 Abs. 1 Nr. 3

 

Fundstellen

BStBl I, 2003, 93

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