Im Fall der Pauschalbesteuerung entsteht ein öffentlich-rechtliches Steuerschuldverhältnis zwischen den Finanzbehörden und dem Arbeitgeber. Letzterer wird alleiniger Steuerschuldner mit der Konsequenz, dass der Arbeitnehmer von einer Steuerpflicht befreit ist. Unabhängig davon ist das privatrechtliche (arbeitsrechtliche) Innenverhältnis.[1] Dieses regelt die Verteilung der steuerlichen Belastung im Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kann abweichend vom Steuerschuldverhältnis geregelt werden.

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