Die pauschale Einkommensteuer gilt als Lohnsteuer und wird im Rahmen des Lohnsteuer-Anmeldungsverfahrens erfasst. Sie ist von dem die Sachzuwendung gewährenden Steuerpflichtigen in der Lohnsteuer-Anmeldung der Betriebsstätte anzumelden und abzuführen. Die Lohnsteuer-Anmeldungen sehen dafür eine gesonderte Eintragungspflicht vor; die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG ist in Zeile 20 anzugeben.
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