Das österreichische Recht sieht Besonderheiten bei der Personen- und Güterbeförderung vor. Als Entsendungen werden hierbei folgende Tätigkeiten angesehen:

  • Kabotage (Be- und Entladung erfolgen in Österreich)
  • Quell- und Zielverkehr (Be- und Entladung erfolgen jeweils in Österreich und in einem anderen Staat oder umgekehrt)
  • Leerfahren
  • Unregelmäßige oder einmalige Transporte

In diesen Fällen ist eine pauschale Meldung für 6 Monate ausreichend. Im Rahmen dieser Meldung müssen die voraussichtlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie die Kennzeichen der bei den Entsendungen eingesetzten Fahrzeuge gemeldet werden.

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