Das österreichische Recht sieht Besonderheiten bei der Personen- und Güterbeförderung vor. Als Entsendungen werden hierbei folgende Tätigkeiten angesehen:
- Kabotage (Be- und Entladung erfolgen in Österreich)
- Quell- und Zielverkehr (Be- und Entladung erfolgen jeweils in Österreich und in einem anderen Staat oder umgekehrt)
- Leerfahren
- Unregelmäßige oder einmalige Transporte
In diesen Fällen ist eine pauschale Meldung für 6 Monate ausreichend. Im Rahmen dieser Meldung müssen die voraussichtlich eingesetzten Arbeitnehmer sowie die Kennzeichen der bei den Entsendungen eingesetzten Fahrzeuge gemeldet werden.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen