Für die Berechnung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind die Grundsätze der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung anzuwenden.[1] Die Beitragsbelastung berücksichtigt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Mitglieds. Insbesondere werden folgende Einkunftsarten der Beitragsbemessung zugrunde gelegt: Arbeitsentgelt, Renten, Versorgungsbezüge (z. B. Betriebsrenten), Arbeitseinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit, sonstige Einkünfte (z. B. Kapitalvermögen, Mieteinnahmen).

Die Beiträge werden im Jahr 2024 mindestens aus 1.178,33 EUR (2023: 1.131,67 EUR)[2] und höchstens aus 5.175,00 EUR (2023: 4.987,50 EUR)[3] berechnet.

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