Rz. 58
Der Anspruch auf Feiertagsvergütung ist ein gesetzlicher Anspruch, selbst wenn darüber hinaus eine tarifvertragliche Anspruchsgrundlage existiert. Eine tarifliche Ausschlussfristenregelung erfasst auch den gesetzlichen Anspruch nach § 2 Abs. 3 EFZG. § 12 EFZG steht nicht entgegen.[1] Will die tarifliche Ausschlussfristenregelung aber nur tarifliche Ansprüche erfassen, unterfällt der gesetzliche Anspruch den tarifvertraglichen Ausschlussfristen nicht.[2]
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen