Grundsätzlich sollte man davon ausgehen, dass berufserfahrene Mitarbeiter mit möglichen Risiken des Berufsfeldes besser vertraut sind als jüngere bzw. Berufsanfänger. Das gilt allerdings nicht in allen Fällen bzw. muss nicht unbedingt zu sicherheitsgerechtem Verhalten führen:

Veränderte Arbeitsbedingungen

Auch wenn ein Neueinsteiger bei seinem vorherigen Arbeitgeber schon im selben Beruf tätig war, können die Arbeitsbedingungen und die Tätigkeiten sich erheblich unterscheiden. Größe, Ausstattung des Betriebs, Unternehmenskultur und das genaue Betätigungsfeld haben Einfluss darauf, wie gearbeitet wird, und damit auch darauf, welches Verhalten ein Mitarbeiter für richtig, angebracht und normal hält. Wer zuvor in einem Betrieb tätig war, in dem auf Sicherheitsfragen nur geringe Bedeutung gelegt wurde, ist oft mit Sicherheitsregeln nicht vertraut, die anderswo für elementar gehalten werden.

Veränderte Ausbildungsinhalte

Ausbildungsinhalte haben sich über die Jahre zum Teil deutlich verändert. Wenn die Ausbildung eines Beschäftigten schon lange zurückliegt, ist damit zu rechnen, dass er Kenntnisse, die mittlerweile selbstverständlich zum Ausbildungsprogramm gehören, nicht hat oder nur "nebenbei" erworben hat. Das gilt erst recht für geräte- und anlagenbezogene Qualifikationen, die ein neu einsteigender Mitarbeiter nicht mitbringt, wenn er im vorherigen Arbeitsleben damit nicht gearbeitet hat.

Risikobewertung

Manchmal neigen gerade berufserfahrene Beschäftigte dazu, Risiken zu unterschätzen, wenn

  • sie im Alltag als wenig relevant betrachtet werden,
  • die nötigen Schutzmaßnahmen als lästig empfunden werden,
  • der Eindruck entsteht, dass ein Mitarbeiter dann als besonders kompetent wahrgenommen wird, wenn er Arbeiten schnell und ohne "Sicherheitsumschweife" erledigt.
 
Achtung

Auch erfahrene Neueinsteiger intensiv einarbeiten

Aus diesen Gründen wäre es völlig falsch, berufserfahrene Neueinsteiger im Vertrauen auf deren bereits absolvierte Berufsjahre in der Einarbeitungsphase weitgehend sich selbst bzw. den unmittelbaren Kollegen zu überlassen. Vielmehr sollten auch für sie eine auf ihren Kenntnisstand abgestimmte Begleitung im Hinblick auf sicherheitsgerechtes Verhalten vorgesehen werden.

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