Nachhaltigkeit – es ist das Thema der Zukunft. Für viele Unternehmen ist es nicht neu, hierzu einen Beitrag zu leisten. Aber die Anforderungen werden hier immer umfangreicher. Auch die Personalabteilungen spielen dabei eine wichtige Rolle, indem sie bei der Umsetzung verschiedener Maßnahmen unterstützen und selbst als Impulsgeber agieren können.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über potenzielle Maßnahmen zum nachhaltigen Wirtschaften im Unternehmen, zeigt auf, welche Herausforderungen aus arbeitsrechtlicher Sicht bestehen und wie diese gemeistert werden können. Die aufgeführten Maßnahmen sind weder abschließend noch werden diese im Hinblick auf deren Beitrag für eine nachhaltige Unternehmensstrategie bewertet. Was im Einzelfall gewollt bzw. nachhaltig ist, entscheiden die Unternehmen selbst. Gerade aufgrund des weiten Begriffs der Nachhaltigkeit kann es für ein Unternehmen wichtig sein, sich der Maßnahmen bewusst zu sein, die vielleicht auch schon im eigenen Unternehmen umgesetzt wurden und zukünftig werden. Im Rahmen einer umfassenden Nachhaltigkeitsstrategie kann dies dann auch entsprechend vermarktet werden.
- § 1 ff. BBiG
- § 106 GewO
- §§ 289 ff. HGB, CSRD, LkSG, HinSchG
- §§ 1 ff BetrVG, insbesondere § 87 BetrVG
- §§ 1 ff. ArbZG
- § 7 ff. SGB IV
- § 36 GmbHG, DCGK, FüPoG II
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