9.1 Erhält die Arbeitnehmerin den vollen Urlaub für anteilige Monate der Mutterschutzzeit?
Aufgrund des § 24 MuSchG gelten für die Berechnung des Anspruchs auf bezahlten Erholungsurlaub die Ausfallzeiten wegen eines Beschäftigungsverbotes (einschließlich der Schutzfristen) als Beschäftigungszeiten.
Rechtsgrundlage: § 24 MuSchG
Weitere Informationen: Mutterschutz: Vergütung und Gewährung sonstiger Leistungen
9.2 Wenn eine Mitarbeiterin ihre Elternzeit unterbricht, um wieder in eine neue Mutterschutzfrist zu gehen, entsteht dann ein neuer Anspruch auf Urlaub?
Auch während der Elternzeit entsteht grundsätzlich ein Anspruch auf Urlaub, den der Arbeitgeber nach § 17 BEEG jedoch kürzen kann. Beendet die Arbeitnehmerin wegen einer neuen Schutzfrist vor der Entbindung ihre Elternzeit vorzeitig, entsteht für die Zeiten der Schutzfrist auch ein Urlaubsanspruch, der nicht gekürzt werden kann.

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