zum Arbeitsvertrag vom ........... zwischen

.................................................................

– nachfolgend Arbeitgeber –

und

.................................................................

– nachfolgend Arbeitnehmer –

§ 1 Beginn und Art der mobilen Arbeit, Arbeitszeit

  1. Der Arbeitnehmer wird ab dem ........... seine Arbeitsleistung mobil erbringen. Die Arbeitsleistung wird (Zutreffendes bitte ankreuzen)

    [ ] in voller vertraglich vereinbarter Höhe durch mobile Arbeit erbracht.

    oder

    [ ] im Umfang von ........... Stunden/Woche vom Arbeitnehmer mobil erbracht. Die weitere Leistung bis zum vertraglich vereinbarten Umfang erbringt der Arbeitnehmer an folgenden Wochentagen und zu folgenden Uhrzeiten im Betrieb: ........... .

  2. Die Verteilung der Arbeitszeit nimmt der Arbeitnehmer eigenverantwortlich vor, wobei er betriebliche Notwendigkeiten berücksichtigen wird. Der Arbeitnehmer ist zu folgenden Zeiten für den Arbeitgeber erreichbar: ........... .
  3. Der Arbeitnehmer wird bei der mobilen Tätigkeit die Vorgaben des Arbeitszeitschutzes beachten, insbesondere die täglichen Höchstarbeitszeiten nicht überschreiten und die erforderliche Ruhepause zwischen zwei Arbeitstagen einhalten.
  4. Die Erfassung der Arbeitszeiten erfolgt durch den Arbeitnehmer mittels einer manuellen monatlichen Aufstellung. In diese sind auch Krankheits-, Urlaubs- und weitere Freistellungszeiten aufzunehmen. Die Aufstellung wird der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber nach Ablauf des Monats am nächsten Werktag des jeweils folgenden Monats übermitteln.

§ 2 Dauer der mobilen Arbeit, Beendigung

  1. Für die Dauer der Tätigkeit treffen die Parteien folgende Vereinbarung (Zutreffendes bitte ankreuzen):

    [ ] Befristung:

    Die mobile Arbeit wird vorübergehend befristet bis zum ........... wegen ........... (Sachgrund der Befristung angeben, z. B. Ende der Elternzeit).

    oder

    [ ] Unbefristetes mobiles Arbeiten mit Widerrufsvorbehalt[1]:

    Die mobile Tätigkeit erfolgt unbefristet.

    Der Arbeitgeber behält sich vor, die Abrede über das mobile Arbeiten zu widerrufen und den Arbeitnehmer anzuweisen, die Arbeitsleistung wieder ausschließlich im Betrieb bzw. am ursprünglich vereinbarten Arbeitsort zu erbringen. Einen Widerruf kann der Arbeitgeber bei Vorliegen betrieblicher Gründe erklären. Betriebliche Gründe können beispielsweise sein (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend): das Erfordernis höherer Präsenz am betrieblichen Arbeitsplatz, notwendige persönliche Abstimmung zwischen dem Arbeitnehmer und Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten zur Ermöglichung eines besseren Informationsflusses, die Vermeidung von Reibungsverlusten im betrieblichen Ablauf, die bessere Ausstattung mit Arbeitsmitteln im Betrieb, Bedenken wegen der Einhaltung des Daten- und Arbeitsschutzes im Homeoffice aufgrund konkreter Anhaltspunkte,

    .................................................................

    (ggfs. weitere mögliche Gründe, speziell auf das Unternehmen abgestimmt, ergänzen).

    Die Interessen des Arbeitnehmers sind bei der Entscheidung über die Ausübung des Widerrufsrechts im Rahmen billigen Ermessens angemessen zu berücksichtigen.

    Sofern der Arbeitgeber von seinem Widerrufs- und Weisungsrecht Gebrauch macht, hat er eine Widerrufs- bzw. Ankündigungsfrist von zwei Wochen einzuhalten. Der Arbeitnehmer ist also erst zwei Wochen nach dem erklärten Widerruf verpflichtet, die Tätigkeit statt mobil im Betrieb auszuüben. In dringenden Fällen kann die Frist im gegenseitigen Einvernehmen verkürzt werden.

    Der Widerruf der mobilen Arbeit und die Weisung zur Aufnahme der Tätigkeit im Betrieb hat schriftlich zu erfolgen.

  2. Nach Beendigung der mobilen Arbeit wird der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung – sofern das Arbeitsverhältnis weiter fortbesteht – im Betrieb bzw. am vertraglich vereinbarten Ort erbringen.

§ 3 Arbeitsplatz und Arbeitsmittel

  1. Der Arbeitgeber stellt dem Arbeitnehmer die erforderlichen Arbeitsmittel zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um (Zutreffendes bitte ankreuzen):

    [ ] PC

    [ ] Tablet

    [ ] Telefonanlage

    [ ] Smartphone

    [ ] Drucker/Scanner

    [ ] Sonstiges: ...........

  2. Die Arbeitsmittel sind Eigentum des Arbeitgebers und sind nach Beendigung der Möglichkeit der mobilen Arbeit an den Arbeitgeber herauszugeben.
  3. Bei Fehlfunktionen der technischen Arbeitsmittel sowie bei Beschädigungen oder Verlust ist der Arbeitnehmer verpflichtet, den Arbeitgeber unverzüglich hierüber zu informieren.
  4. Die Arbeitsmittel dürfen nur für betriebliche Zwecke genutzt werden. Eine Nutzung für private Zwecke ist untersagt.

§ 4 Kosten der Einrichtung, Haftung

Der Arbeitgeber trägt die Kosten für Wartungen, Reparaturen und Ersatz, sofern Beschädigung oder Verlust nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Arbeitnehmer, in seinem Haushalt lebende Personen oder sich sonst dort berechtigt aufhaltende Dritte herbeigeführt wurden.

§ 5 Aufwendungsersatz

  1. Für die mit der mobilen Arbeit verbundenen Aufwendungen wie z. B. Mietkosten, Strom-, Telefon-, Internet- und Reinigungskosten zahlt der Arbeitgeber an de...

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