Verantwortliche müssen angesichts des Schrems II-Urteils anschließend prüfen, ob die gewählte Übermittlungsmethode ein wirksames Mittel darstellt, um ein "der Sache nach gleichwertiges" Schutzniveau für die personenbezogenen Daten im Bestimmungsland zu gewährleisten. So können die implementierten Klauseln und damit ein angemessenes Datenschutzniveau insbesondere dann unterminiert werden, wenn durch Rechtsvorschriften oder Gepflogenheiten des Drittlandes die Wirksamkeit der entsprechenden Schutzmechanismen der Übermittlungsmethode gehemmt wird. Wenn derartige Gesetzgebung im Bestimmungsland festgestellt wird, sollten Arbeitgeber nach Empfehlung der EDSA untersuchen, ob die Gesetzgebung im konkreten Einzelfall der Übermittlung voraussichtlich Auswirkungen auf das Datenschutzniveau der übermittelten Daten haben wird. So kann das Risiko eines Zugriffs ausländischer Behörden auf übermittelte Daten von Branche zu Branche variieren. Beschäftigt der Arbeitgeber z. B. Mitarbeiter im Bereich der Forschung in der Atomenergie, werden personenbezogene Daten dieser Mitarbeiter im Iran einem besonders hohen Risiko unterliegen. Falls kein angemessenes Schutzniveau besteht, müssen Verantwortliche geeignete Maßnahmen implementieren, um diese Lücken zu schließen. Die EDSA-Empfehlungen enthalten im Anhang 2 eine nicht abschließende Liste von Beispielen, welche ergänzenden Maßnahmen ergriffen werden können. Sollte selbst bei Heranziehung dieser ergänzenden Schutzmaßnahmen kein der DSGVO entsprechendes Schutzniveau sichergestellt werden können, sind Verantwortliche möglicherweise dazu verpflichtet, die Übermittlung nicht weiter durchzuführen oder diese zeitweise auszusetzen.

 
Praxis-Tipp

Schutzniveau regelmäßig überprüfen

Das Schutzniveau der übermittelten Daten sollte regelmäßig überprüft und die oben beschriebenen Schritte je nach Erforderlichkeit regelmäßig wiederholt werden.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge