Während die Neuen Standardvertragsklauseln zweifelsohne von herausragender Bedeutung für Verantwortliche sind, die personenbezogene Daten international übermitteln, dürfen sie nicht alleine für sich betrachtet werden. So sind ergänzend die Empfehlungen 01/2020 zu Maßnahmen zur Ergänzung von Übermittlungstools zur Gewährleistung des unionsrechtlichen Schutzniveaus für personenbezogene Daten ("EDSA-Empfehlungen") des Europäischen Datenschutzausschusses ("EDSA") heranzuziehen. Die EDSA-Empfehlungen müssen zusammen mit den Neuen Standardvertragsklauseln gelesen werden und definieren einen 6-Stufen-Plan, um Verantwortlichen bei der Beurteilung des Datenschutzniveaus in Drittländern zu unterstützen und geeignete ergänzende Maßnahmen zu identifizieren, die bei Bedarf von Fall zu Fall umgesetzt werden müssen.

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