Gemäß den Neuen Standardvertragsklauseln können Exporteure im Rahmen der Ausübung ihrer Prüfungsrechte gegenüber dem Importeur sämtliche beim Importeur vorhandenen Prüfzertifikate heranziehen.

Praktische Auswirkungen

Dies ist insbesondere für datenverarbeitende Importeure eine positive Entwicklung und wird sich vor allem dort auswirken, wo es sich bei dem datenverarbeitenden Importeur um einen Dritten (also nicht um ein Mitglied der Unternehmensgruppe) handelt.

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