Eine Jubiläumszahlung, auch Treueprämie oder als Loyalitätsprämie bzw. loyalty Bonus bezeichnet, ist eine Art von Vergütung oder Belohnung, die ein Unternehmen langjährigen Mitarbeiter gewährt, um ihre langfristige Bindung und Treue zum Unternehmen zu würdigen. Diese Prämie ist eine Anerkennung für die kontinuierliche und loyale Dienstzeit eines Mitarbeiters im Unternehmen.

Oft wird die Jubiläumszahlung an einen Mitarbeiter vergeben, der eine bestimmte Anzahl von Jahren im Unternehmen gearbeitet hat, z. B. 5, 10 oder mehr Jahre. Die genauen Kriterien für den Erhalt einer Jubiläumszahlung können je nach Unternehmen variieren. Neben der Zahlung oder auch anstelle eines Geldbetrags können zusätzliche Urlaubstage, Geschenke oder andere Vergünstigungen gewährt werden.

Es ist wichtig zu betonen, dass diese Treueprämie nicht mit anderen Leistungsboni oder Anreizen verwechselt werden sollten. Während die Treueprämie auf der langjährigen Beschäftigung beruht, basieren Leistungsboni i. d. R. auf der individuellen Leistung des Mitarbeiters während eines bestimmten Zeitraums.

Rechtliche Grundlage und Gestaltung

Jubiläumszahlungen können wie folgt gestaltet werden:

  • im Arbeitsvertrag,
  • durch eine Gesamtzusage durch den Arbeitgeber (z. B. in einer Richtlinie),
  • in einer Betriebsvereinbarung (soweit ein Betriebsrat vorhanden ist),
  • gegebenenfalls sogar durch eine tarifliche Regelung.

Soweit ein Betriebsrat vorhanden ist, hat dieser ein zwingendes Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, was die Aufstellung von Grundsätzen zur Auszahlung für Jubiläen anbelangt.

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats besteht allerdings in den Grenzen, in denen die Auszahlung von Jubiläumsgeldern in einem Tarifvertrag festgelegt sind und soweit dieser im Unternehmen Anwendung findet.

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