Kein Mindestlohnanspruch lässt sich aus Art. 4 der Europäischen Sozialcharta (ESC) vom 18.10.1961[1] ableiten, da diese Regelung keine Individualansprüche einzelner Bürger begründet.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen