Die Meldeinhalte sind durch vorgegebene Datensatzbeschreibungen so gestaltet, dass die notwendigen Informationen für alle beteiligten Versicherungsträger enthalten sind. Auf der Grundlage der Meldungen führt die Krankenkasse ihr Versichertenverzeichnis. Die Daten werden automatisiert an den Rentenversicherungsträger übermittelt und dort dem Versichertenkonto des Beschäftigten zugeordnet. Die Bundesagentur für Arbeit nutzt bestimmte Angaben aus den Meldungen für ihre arbeitsmarktsteuernden Aufgaben.

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