Die vom Arbeitgeber übermittelten Meldedaten werden von der Einzugsstelle einem automatisierten Abgleich mit ihren Bestandsdaten (Bestandsprüfungen) unterzogen. Stellt sie in einer Meldung einen Fehler fest, hat sie die festgestellten Abweichungen mit dem Meldepflichtigen aufzuklären.
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