Wurde
- nach dem letzten Entgelttag Krankengeld gezahlt und
- die Beschäftigung erst wieder nach Ablauf des auf die Unterbrechung folgenden Kalendermonats aufgenommen,
ist lediglich eine Unterbrechungsmeldung zu erstatten. Die Entgeltmeldung für die Zeit ab Wiederaufnahme der Beschäftigung erfolgt über die Jahresmeldung.
Unterbrechung von mindestens einem Kalendermonat
Beginn der versicherungspflichtigen Beschäftigung | 1.7.2010 |
Krankengeldbezug | 9.6.2024 – 30.8.2024 |
Letzter Entgelttag | 8.6.2024 |
Beschäftigungsverhältnis Wiederaufnahme der Beschäftigung |
fortbestehend 31.8.2024 |
Unterbrechungsmeldung zum | 8.6.2024 |
Meldeschlüssel | 51 |
Meldezeitraum | 1.1.2043 – 8.6.2024 |
Beitragspflichtiges Bruttoentgelt | 27.231 EUR |
Frist für die Unterbrechungsmeldung | 15.8.2024[1] |
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