Im letzten Schritt geht es darum, aus den gefundenen (Teil-) Lösungsoptionen zu den einzelnen Konfliktthemen eine stimmige Gesamtlösung zu entwickeln und diese schließlich umzusetzen. Diese Gesamtlösung wird auch als Abschlussvereinbarung bezeichnet und kann ganz unterschiedlich ausgestaltet sein.

Einigen sich im Ausgangsbeispiel Koch und Barkeeper darauf, weder für Dessert noch für den Cocktail die Zitrone zu verwenden, sondern diese zu den am nächsten Tag neu gelieferten Zitronen zu legen, wird es vermutlich bei dieser Absprache bleiben und nichts weiter dazu festgehalten werden. In anders gelagerten Fällen wiederum werden konkrete Maßnahmepläne erarbeitet und schriftlich festgehalten, bis hin zu umfassend mithilfe von Rechtsanwälten und Notaren erstellten Vertragswerken. In welcher Form und mit welchem Grad der formellen Verbindlichkeit die Abschlussvereinbarung festgehalten werden soll, wird von den Konfliktparteien bestimmt. Eine Ausnahme bilden Fälle, in denen eine bestimmte Form gesetzlich vorgeschrieben ist, wie z. B. bei Regelungen, die die Übertragung von Immobilien betreffen und einer notariellen Beurkundung bedürfen.

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