Das Mediationsgesetz beschreibt Mediation als ein strukturiertes Verfahren. In der Literatur werden verschiedene Mediationsmodelle diskutiert, die sich zwar teilweise unterscheiden, in den wesentlichen Punkten jedoch übereinstimmen. Stellvertretend wird im Folgenden das klassische 5-Phasen-Modell vorgestellt.[1]

[1] Vgl.Trenczek, T., Ablauf und Phasen einer Mediation – Mediationsleitfaden, in: Trenczek, T/Berning, D./Lenz, C./Will, H.-G. [Hrsg], Mediation und Konfliktmanagement, 2. Auflage 2017, S. 291-302, insbes. S. 292 Rn. 3.

5.1 Phase 1: Auftragsklärung

Am Beginn eines jeden Mediationsverfahrens steht zunächst die Auftragsklärung. Bei "kleinen" Mediationsverfahren mit beispielsweise nur zwei Konfliktparteien ist diese regelmäßig recht unproblematisch. In einem gemeinsamen Erstgespräch mit den Konfliktparteien wird besprochen, ob Mediation das geeignete Verfahren zur Bearbeitung des Problems ist und welche wechselseitigen Erwartungen die Konfliktparteien an das Verfahren haben und wie ein Mediationsverfahren genau abläuft. Entscheiden sich die Konfliktparteien für die Mediation, werden in einer Vereinbarung zwischen dem Mediator und den Konfliktparteien (sog. Mediationsvertrag) wesentliche Aspekte der Zusammenarbeit wie beispielsweise das Honorar oder die Art der Dokumentation von Mediationsergebnissen etc. festgehalten.

Zudem kommt es nicht selten vor, dass die Konfliktparteien untereinander Vereinbarungen in Bezug auf das Mediationsverfahren treffen, an denen der Mediator nicht beteiligt ist, wie z. B. zur eigenen Verschwiegenheit oder der Aufteilung der Kosten der Mediationssitzungen untereinander. Diese vertragliche Vereinbarung wird in Abgrenzung zum Mediationsvertrag als sog. Mediationsvereinbarung bezeichnet.

Wer sich mit der Mediationsliteratur beschäftigt, wird feststellen, dass es in diesem Punkt keine einheitliche Begrifflichkeit gibt. Wichtig zu wissen ist, dass beide Vereinbarungen jeweils für sich eigenständige Vertragsverhältnisse darstellen und verbindlich sind, unabhängig davon, in welcher Form sie geschlossen oder wie sie bezeichnet wurden.

Gerade in Wirtschaftsmediationen ist die Situation oft komplexer, da meist noch ein drittes Vertragsverhältnis, der sog. Auftrag, hinzukommt, wobei Auftrag umgangssprachlich und nicht juristisch zu verstehen ist. Juristisch dürfte es sich um einen Dienstvertrag i. S. v. § 611 BGB handeln. Kennzeichnend ist, dass der Auftrag an den Mediator nicht von einer der Konfliktparteien, sondern einer dritten Person, beispielsweise dem Arbeitgeber, ausgesprochen wird. Der Mediator muss in diesen Konstellationen sicherstellen, dass sich die wechselseitigen vertraglichen Vereinbarungen inhaltlich nicht widersprechen.

Konnte erfolgreich ein Arbeitsbündnis geschlossen werden, geht das Verfahren in die zweite Phase über.

5.2 Phase 2: Themensammlung

In der zweiten Phase wird herausgearbeitet, worüber die Konfliktparteien in der Mediation miteinander sprechen wollen und eine entsprechende Themenliste erstellt. Diese Themenliste kann aufgrund der Lösungsoffenheit des Verfahrens jederzeit ergänzt oder abgeändert werden. Es passiert nicht selten, dass die Konfliktparteien im Laufe des Verfahrens feststellen, dass die ursprünglich benannten Themen nur die berühmte Spitze des Eisbergs sind und die tatsächlichen Themen tiefergehende oder sogar auch gänzlich andere sind.

Steht die Themenliste, bestimmen die Konfliktparteien, welches Thema zuerst inhaltlich in der nächsten Phase vertieft besprochen werden soll.

 
Praxis-Tipp

Mit dem zeitlich dringlichsten Thema beginnen!

In der Praxis hat es sich bewährt, dabei mit dem dringlichsten Thema zu beginnen. Das muss nicht zwingend das wichtigste Thema sein.

 
Praxis-Beispiel

Es gibt Streit in einem Team. Als Themen stehen auf der Liste:

  • Umgang miteinander
  • Abwesenheitsvertretung der Kollegin A am nächsten Montag (diese hat einen unaufschiebbaren Facharzttermin)

Natürlich mag es wichtiger erscheinen, das Thema "Umgang miteinander" zu besprechen, um das Klima im Team möglichst kurzfristig zu verbessern. Zeitlich dringlicher dürfte aber das Thema der Abwesenheitsvertretung der Kollegin A zu klären sein, damit ein ordnungsgemäßer Ablauf der zu erledigenden Arbeiten an dem Tag sichergestellt ist.

In der Praxis gibt es an dieser Stelle nur in seltenen Ausnahmefällen Probleme.

5.3 Phase 3: Bedürfnisermittlung, Kriterien

In der dritten Phase erfolgt die eigentliche Bearbeitung des Konflikts. Daher wird sie auch oft als "Herzstück" der Mediation bezeichnet. Der Mediator wird mit jeder Konfliktpartei einzeln, aber in Anwesenheit der anderen Konfliktparteien ausführlich über den Konflikt sprechen. Häufig werden zunächst die ursprünglichen Positionen benannt. Bezogen auf unser Eingangsbeispiel würden sowohl der Koch als auch der Barkeeper jeweils für sich die Zitrone beanspruchen. Aufgabe des Mediators ist es dann, den Blick auf die hinter den Positionen liegenden Interessen und Emotionen zu lenken und zu erfahren, welche Bedeutung in diesem Fall die Zitrone für Koch und Barkeeper hat.

 
Praxis-Tipp

Der Weg zur Lösung führt über die Interessen und Bedürfnisse der...

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