Arbeitgeber, die vorübergehend in Malta tätig sind, unterliegen der maltesischen Meldepflicht und müssen ihre Tätigkeit in Malta online melden.[1]

2.3.1 Meldung an die maltesische Behörde

Grundsätzlich muss jeder Arbeitnehmer der in Malta vorübergehend beschäftigt ist, von seinem Arbeitgeber beim maltesischen "Director of Industrial and Employment Relations" gemeldet werden. Hierfür muss ein Entsendeformular ausgefüllt werden. Alternativ kann das Formular auch per E-Mail an ind.emp.relations@gov.mt gesandt werden.

Für die Anmeldung werden Angaben

  • zum deutschen Unternehmen,
  • zum entsandten Arbeitnehmer und
  • zur Entsendung (Art der Entsendung, Ort, Dauer)

benötigt.

 
Wichtig

Arbeitsvertrag beifügen

Dem Entsendeformular muss eine Kopie des Arbeitsvertrags beigefügt werden.

 
Hinweis

Kontrolle

Das deutsche Unternehmen ist verpflichtet, bei einer Kontrolle die erforderlichen Dokumente bereitzuhalten. Dies sind u. a.

  • der Arbeitsvertrag,
  • Arbeitszeitnachweise und
  • Nachweise für die Sozialversicherung (A1 Bescheinigung).

2.3.2 Meldezeitpunkt

Die Meldung muss vor Beginn der Entsendung übermittelt werden.

2.3.3 Bußgelder

Erfolgt keine oder eine verspätete Meldung können Bußgelder erhoben werden. Diese werden in Höhe von 117 EUR bis 1.165 EUR erhoben.

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