Leitsatz (amtlich)
An Arbeitnehmervertreter eines Aufsichtsrats gezahlte Aufsichtsratsvergütungen stellen - da nicht für eine abhängige unselbständige Arbeit gewährt - kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt iS der RVO §§ 160 Abs 1, 732ff dar.
Fundstellen
Dokument-Index HI1651731 |
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