Entscheidungsstichwort (Thema)
Quasi-Berufskrankheit. Hypothenar-Hammer-Syndrom. Fußbodenverleger
Orientierungssatz
1. Zur Anerkennung eines Hypothenar-Hammer-Syndroms (HHS) bei einem Fußbodenverleger als Quasi-Berufskrankheit gemäß § 551 Abs 2 RVO.
2. Ausnahmsweise kann bei fehlender epidemiologischer Evidenz einerseits und bei biologischer bzw toxikologischer Evidenz anderseits zur Vermeidung unbilliger Ergebnisse der Verzicht auf eine statistisch nachgewiesene Gruppentypik in Betracht kommen (vgl BSG vom 29.10.1981 - 8/8a RU 82/80 = BSGE 52, 272).
Fundstellen
Haufe-Index 1659656 |
BB 1998, 2530 |
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