Entscheidungsstichwort (Thema)

Unzulässigkeit einer Klage des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge entrichtet hat

 

Orientierungssatz

Hat ein Arbeitgeber für einen Beschäftigten keine Beiträge entrichtet, so ist dieserhalb eine Klage des Arbeitnehmers unzulässig. In einem solchen Falle kann der Arbeitnehmer nur die zuständige Einzugsstelle auf das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und die damit zusammenhängende Beitragspflicht des Arbeitgebers hinweisen.

 

Normenkette

AFG § 176; AVG § 121; RVO §§ 1399, 393 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 2

 

Verfahrensgang

SG Berlin (Entscheidung vom 21.08.1981; Aktenzeichen S 75 Kr 308/81)

 

Fundstellen

Haufe-Index 543398

Das Beitragsrecht Meuer, 508 A 12 a 43 (ST1)

Die Beiträge 1983, 153-156 (ST1)

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