Entscheidungsstichwort (Thema)
Unzulässigkeit einer Klage des Arbeitnehmers, wenn der Arbeitgeber keine Beiträge entrichtet hat
Orientierungssatz
Hat ein Arbeitgeber für einen Beschäftigten keine Beiträge entrichtet, so ist dieserhalb eine Klage des Arbeitnehmers unzulässig. In einem solchen Falle kann der Arbeitnehmer nur die zuständige Einzugsstelle auf das Bestehen eines versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses und die damit zusammenhängende Beitragspflicht des Arbeitgebers hinweisen.
Normenkette
AFG § 176; AVG § 121; RVO §§ 1399, 393 Abs. 1; SGG § 54 Abs. 1 S. 2
Verfahrensgang
SG Berlin (Entscheidung vom 21.08.1981; Aktenzeichen S 75 Kr 308/81) |
Fundstellen
Haufe-Index 543398 |
Das Beitragsrecht Meuer, 508 A 12 a 43 (ST1) |
Die Beiträge 1983, 153-156 (ST1) |
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