Kurzbeschreibung

Die Anlage Kinder ist zusätzlich zum Hauptantrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung notwendig, wenn eine höhere Kinderzahl als 2023 beantragt und/oder die Steuerklasse I in Steuerklasse II geändert werden soll.

Wichtige Hinweise

Die Anlage Kinder ist als Zusatz zum Hauptvordruck "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024" notwendig, wenn

  • eine höhere Kinderzahl als 2023 beantragt und/oder
  • die Steuerklasse I in Steuerklasse II geändert werden soll.

In die Anlage Kinder können u. a. Kinderbetreuungskosten, Schulgeld oder der Freibetrag zur Abgeltung eines Sonderbedarfs bei Berufsausbildung eingetragen werden.

Hinweis

Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung 2024 kann vom 1.10.2022 bis zum 30.11.2023 gestellt werden. Danach können etwaige Steuerermäßigungen nur noch bei der Einkommensteuerveranlagung berücksichtigt werden.

Seit dem 1.10.2021 können die amtlichen Lohnsteuervordrucke zum Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren über www.elster.de auch online an das Finanzamt übermittelt werden.

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