1.

Jugendliche erhalten

bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 80 Prozent

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 90 Prozent

des für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit maßgebenden Tariflohnes.

 

2.

Jugendliche mit abgeschlossener Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach dem Stufenplan in der ausgeübten Tätigkeit erhalten im ersten Jahr nach der Ausbildung

bis zum vollendeten 17. Lebensjahr 90 Prozent

bis zum vollendeten 18. Lebensjahr 95 Prozent

des für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit maßgebenden Tariflohnes.

Über diese Zeit hinaus ist der für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit maßgebende Tariflohn zu zahlen (100 Prozent).

 

3.

Neu eingestellte Anzulernende über 18 Jahre, die nicht unter einen Ausbildungsvertrag fallen, erhalten

in den ersten 6 Wochen 80 Prozent
     
in den folgenden 4 Wochen 90 Prozent
     
in den nächsten 4 Wochen 95 Prozent

des für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit maßgebenden Tariflohnes.

Über diese Zeit hinaus ist der für die von ihnen ausgeübte Tätigkeit maßgebende Tariflohn zu zahlen (100 Prozent).

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