Rz. 90

Der Anspruch auf Freistellung beläuft sich bei einer 5-Tage-Woche auf 5 Arbeitstage im Kalenderjahr, wobei der Anspruch von 2 Kalenderjahren zusammengefasst werden kann. Wird regelmäßig an mehr oder weniger als 5 Tagen in der Woche gearbeitet, so erhöht sich oder verringert sich der Anspruch entsprechend.

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