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1. Persönliche Daten
Nachname, ggf. Geburtsname ........................................................................... |
Vorname ........................................................................... |
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PLZ, Ort ........................................................................... |
Geburtsdatum ........................................................................... |
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Straße ........................................................................... |
Geburtsort ........................................................................... |
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RV-Nummer ........................................................................... |
Familienstand ........................................................................... |
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Krankenkasse ........................................................................... |
Staatsangehörigkeit ........................................................................... |
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Telefon ........................................................................... |
Handy ........................................................................... |
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Eintrittsdatum ........................................................................... |
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2. Allgemeine Voraussetzungen
□ | Beschäftigung ist begrenzt auf nicht länger als 3 Monate innerhalb eines Kalenderjahres. |
□ | Bei Beginn steht fest, dass die Beschäftigung nicht länger als 70 Arbeitstage innerhalb eines Kalenderjahres dauern wird. |
□ | Die Beschäftigung wird nicht berufsmäßig ausgeübt.[1] |
3. Berufsmäßigkeit
Wird eine kurzfristige Beschäftigung berufsmäßig ausgeübt, kann sie nicht mehr versicherungsfrei sein. Allgemein gilt eine Beschäftigung dann als berufsmäßig ausgeübt, wenn sie nicht von untergeordneter wirtschaftlicher Bedeutung ist.[2]
□ | Berufsmäßigkeit geprüft und dokumentiert. (Das Vorliegen der Berufsmäßigkeit schließt die kurzfristige Beschäftigung aus.) |
4. Besteuerung der kurzfristigen Beschäftigung
Die Besteuerung soll pauschal mit 25 % erfolgen. Es sind alle lohnsteuerlichen Voraussetzungen erfüllt, weil der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber | ||||
□ | gelegentlich, nicht regelmäßig wiederkehrend beschäftigt wird, | |||
□ | die Dauer der Beschäftigung über 18 zusammenhängende Arbeitstage nicht hinausgeht, | |||
□ | der Arbeitslohn während der Beschäftigungsdauer 150 EUR durchschnittlich je Arbeitstag nicht übersteigt oder die Beschäftigung zu einem unvorhersehbaren Zeitpunkt sofort erforderlich ist und | |||
□ | der auf einen Stundenlohn umgerechnete Arbeitslohn durchschnittlich 19 EUR nicht übersteigt. | |||
Handelt es sich nicht um eine kurzfristige Beschäftigung im steuerlichen Sinne, aber um eine geringfügige Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung, kommen die Pauschsteuersätze von 2 % oder 20 % in Betracht.[3] | ||||
Die Besteuerung soll nach den ELStAM erfolgen. | ||||
Steuer-Identifikationsnummer (IdNr.): _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ | ||||
Handelt es sich um das erste Dienstverhältnis? | ||||
□ | Ja | |||
□ | Nein, zweites oder weiteres Dienstverhältnis |
Hinweis: Seit 2018 dürfen Arbeitgeber für kurzfristig Beschäftigte mit Steuerklasse VI bei einer Beschäftigungsdauer von bis zu 24 Arbeitstagen einen sog. permanenten Lohnsteuer-Jahresausgleich durchführen.[4]
5. Arbeitsrecht
□ | Betriebsrat bei der Einstellung beteiligt.[5] | |
□ | Urlaubsanspruch ermittelt.[6] | |
□ | Kündigungsfristen dokumentiert (entfällt bei befristeten Arbeitsverträgen). | |
Kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse werden meistens befristet abgeschlossen. Dann sind die Regelungen des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zu beachten: | ||
□ | Liegt der befristete Arbeitsvertrag zum Zeitpunkt der vereinbarten Arbeitsaufnahme schriftlich vor? | |
□ | Ist im Fall einer Zweckbefristung der Vertragszweck im Arbeitsvertrag schriftlich fixiert? | |
□ | Liegt einer der folgenden sachlichen Gründe für eine Befristung vor? | |
□ | Die Befristung erfolgt einmalig im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium, um den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern. | |
□ | Der Arbeitnehmer wird zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt. | |
□ | Die Eigenart der Arbeitsleistung rechtfertigt die Befristung. | |
□ | Die Befristung erfolgt zur Probe. | |
□ | In der Person des Arbeitnehmers liegen Gründe, die die Befristung rechtfertigen. | |
□ | Der Arbeitnehmer wird aus Haushaltsmitteln vergütet, die haushaltsrechtlich für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er wird entsprechend beschäftigt. | |
□ | Die Befristung beruht auf einen gerichtlichen Vergleich. | |
□ | Liegt eine Befristung des Arbeitsverhältnisses ohne Sachgrund vor? (Alle 3 Voraussetzungen sind erfüllt.) | |
□ | Es handelt sich um eine Neueinstellung, d. h. mit dem Arbeitgeber bestand noch nie ein (un-)befristetes Arbeitsverhältnis. | |
□ | Die Gesamtdauer der Befristung (inkl. Verlängerungen) beträgt höchstens 2 Jahre. | |
□ | Der einmal befristete Arbeitsvertrag wurde höchstens 3-mal verlängert. | |
□ | Wurden die anwendbaren Tarifverträge geprüft, ob sie besondere Regelungen für befri... |
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