Zwischen[1] ................................. (im Folgenden "Arbeitgeber")

und

Frau/Herrn[2]..................... (im Folgenden "Arbeitnehmer")

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses/Tätigkeit/Ort

1. Der Arbeitnehmer wird mit Wirkung vom .......... als .................... (Tätigkeit) in .......... (Ort)[3] eingestellt.

Der Aufgabenbereich umfasst insbesondere[4] ........................................ .

§ 2 Befristung des Arbeitsverhältnisses/Kündigung

1. Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des .............................., ohne dass es einer ausdrücklichen Kündigung bedarf.[5]

2. Die Befristung[6] erfolgt aus folgenden Gründen ...................................................

3. Ungeachtet der Befristung kann das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien vorzeitig gekündigt werden, wobei von beiden Seiten eine Frist von ...............Tagen/Wochen einzuhalten ist.[7] Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

4. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.[8]

§ 3 Arbeitszeit

Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ............... Wochenstunden an ............... Tagen zu je ............... Stunden. Die Pausenzeiten werden wie folgt bestimmt: ............... [Beginn und Ende nach Uhrzeiten; ggf. unterschiedlich nach einzelnen Wochentagen].

Alternativ

Die Arbeitszeit beträgt im Zeitraum von ............... bis ............... ............... Stunden.

Alternativ

Die Arbeitszeit beträgt ............... (variabler Einsatz, der individuell festgelegt werden sollte).[9]

Der Arbeitnehmer zeichnet Beginn, Ende und Dauer seiner täglichen Arbeitszeit auf und stellt die Aufzeichnungen dem Arbeitgeber spätestens am 7. Tag, der auf die Arbeitsleistung folgt, zur Verfügung.[10]

§ 4 Vergütung[11]

Der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn von ............... / eine monatliche Vergütung von ............... EUR. Die Vergütung ist jeweils am Monatsende fällig. Die Zahlung erfolgt bargeldlos auf das vom Arbeitgeber benannte Konto des Arbeitnehmers.

§ 5 Urlaub

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf ............... Tage Urlaub.[12]

Alternativ

Ein Anspruch auf Urlaub besteht nur, soweit er sich aus den gesetzlichen Vorschriften ergibt.

§ 6 Arbeitsverhinderung[13]

Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, im Falle einer Arbeitsverhinderung infolge Krankheit oder aus sonstigen Gründen dem Arbeitgeber unverzüglich Mitteilung zu machen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Krankheit länger als 3 Kalendertage, hat der Arbeitnehmer das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem auf den dritten Kalendertag folgenden Arbeitstag ärztlich feststellen und sich eine ärztliche Bescheinigung aushändigen zu lassen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit früher zu verlangen. Ist der Arbeitnehmer nicht Versicherter einer gesetzlichen Krankenkasse oder wird die Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt festgestellt, der nicht an der vertragsärztlichen Versorgung teilnimmt, hat der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber zu den in Satz 2 und 3 genannten Zeitpunkten eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorzulegen.

§ 7 Verschwiegenheitspflicht[14]

1. Der Arbeitnehmer verpflichtet sich, während der Dauer dieses Vertrags über alle nicht allgemein bekannten oder nicht ohne Weiteres zugänglichen betrieblichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ihm im Rahmen oder aus Anlass seiner Tätigkeit beim Arbeitgeber zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen zu bewahren. Unter Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse fallen alle geschäftlichen, betrieblichen und technischen Informationen und Vorgänge, die nur einem beschränkten Personenkreis zugänglich sind und nach dem Willen des Arbeitgebers oder aufgrund entsprechender Richtlinien und Anweisungen nicht der Allgemeinheit bekannt werden sollen. Im Zweifelsfall ist der Arbeitnehmer vor Offenbarung entsprechender Informationen und Vorgänge verpflichtet, mit dem Arbeitgeber zu klären, ob eine bestimmte Tatsache vertraulich ist.

2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.[15]

3. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf entsprechende Angelegenheiten anderer Unternehmen, mit denen der Arbeitgeber organisatorisch oder wirtschaftlich verbunden ist. Die Pflicht zur Verschwiegenheit erstreckt sich auch auf sämtliche Daten und Informationen, die aus dem Kundenkreis des Arbeitgebers und verbundener Unternehmen bekannt geworden sind.

4. Die Verschwiegenheitspflicht gilt nicht, sofern der Arbeitnehmer zur Meldung oder Offenbarung der Tatsache nach dem HinSchG oder anderer gesetzlicher Regelungen berechtigt ist.[16]

§ 8 Weitere Beschäftigungen

Der Arbeitnehmer versichert, im laufenden Kalenderjahr keine kurzfristigen Beschäftigungen ausgeübt zu habe...

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge