Die Beiträge sind in allen Versicherungszweigen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer jeweils zur Hälfte aufzubringen, soweit sie auf das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt (= Istentgelt) entfallen. Lediglich den Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt der Arbeitnehmer allein.

Die auf das fiktive Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge sind vom Arbeitgeber in voller Höhe alleine (KV = 14,6 %/14,0 % zzgl. Zusatzbeitragssatz) zu tragen. Den ggf. anfallenden Zuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose über 23 Jahre trägt die Bundesanstalt für Arbeit.

 
Praxis-Beispiel

Fortsetzung zur Ermittlung des fiktiven Entgelts

Berechnung der KV-, PV-, RV- und ALV-Beiträge; individueller Zusatzbeitragssatz der Krankenkasse: 1,1 %

 
  KV/PV RV/ALV
Beitragsberechnung aus Istentgelt 3.780,00 EUR 3.780,00 EUR
Beitrag zur KV (inkl. Zusatzbeitrag) – insgesamt (AG + AN) 593,46 EUR  
     
Beitrag zur PV – insgesamt (AG + AN) 128,52 EUR  
Beitrag zur RV – insgesamt (AG + AN)   703,08 EUR
Beitrag zur ALV – insgesamt (AG + AN)   98,28 EUR
Beitragsberechnung aus dem "Rest" von 80 % des Sollentgelts 1.395,00 EUR 3.016,00 EUR
Beitrag zur KV – ausschließlich AG (inkl. Zusatzbeitrag) 219,02 EUR  
Beitrag zur PV – ausschließlich AG 47,43 EUR  
Beitrag zur RV – ausschließlich AG   560,98 EUR
Beitrag zur ALV – entfällt   ./.

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