§ 1
Dem Entgelt im Sinne des § 25 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes sind nicht zuzurechnen:
2. |
übliche Aufwendungen für die Bewirtung des selbständigen Künstlers oder Publizisten. |
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft.
Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen