Die Berufskrankheit ist ein Spezialbegriff der Krankheit im unfallversicherungsrechtlichen Sinn.[1] Der Begriff ist zentrale Voraussetzung für einen Versicherungsfall und damit Leistungsansprüche der gesetzlichen Unfallversicherung. Maßgeblich für die Einstufung eines Leidens als Berufskrankheit ist die Aufnahme in die "Berufskrankheitenliste".[2] Die Besonderheit besteht darin, dass es bei der Einstufung als Berufskrankheit nicht nur auf das Erscheinungsbild der Krankheit, sondern zusätzlich und wesentlich auf die Ursache ihrer Entstehung, das Kausalitätserfordernis ankommt.[3]

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge