Das Netto-Arbeitsentgelt ist das um die gesetzlichen Abzüge verminderte Brutto-Arbeitsentgelt. Es wird aus dem laufenden Arbeitsentgelt nach den gleichen Grundsätzen berechnet wie das Regelentgelt. Zu den gesetzlichen Abzügen zählen die Lohn- und Kirchensteuer, der Solidaritätszuschlag sowie die Sozialversicherungsbeiträge. Bei freiwillig Versicherten sind davon die Arbeitgeberzuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung abzuziehen.

Das auf die Einmalzahlung entfallende Netto-Arbeitsentgelt wird anteilmäßig mit dem Prozentsatz angesetzt, der sich aus dem Verhältnis des kalendertäglichen Regelentgeltbetrags zu dem sich aus diesem Regelentgeltbetrag ergebenden Netto-Arbeitsentgelt ergibt.

Das Krankengeld beträgt einschließlich anteiliger Einmalzahlungen 90 % des Netto-Arbeitsentgelts. Es darf jedoch das im Bemessungszeitraum erzielte (laufende) Netto-Arbeitsentgelt ohne Berücksichtigung der Einmalzahlungen nicht übersteigen.

 
Praxis-Beispiel

Berechnung des Krankengeldes

 
Bruttoberechnung
mtl. Brutto-Arbeitsentgelt 3.000,00 EUR  
davon 1/30 100,00 EUR  
Einmalzahlungen 3.600,00 EUR  
davon 1/360 10,00 EUR  
kumuliertes tgl. Regelentgelt, ggf. gekürzt auf tgl. Höchstregelentgelt (2024: 172,50 EUR) 110,00 EUR  
davon 70 % 77,00 EUR  
Nettoberechnung
mtl. Netto-Arbeitsentgelt 2.100,00 EUR  
davon 1/30 70,00 EUR  
anteiliges tgl. Netto aus Einmalzahlungen (= 70 EUR : 100 EUR × 10 EUR) 7,00 EUR  
kumuliertes tgl. Netto-Arbeitsentgelt 77,00 EUR  
davon 90 % 69,30 EUR  
Vergleichsberechnungen    
70 % kumuliertes Regelentgelt 77,00 EUR  
90 % kumuliertes Netto-Arbeitsentgelt 69,30 EUR  
100 % Netto-Arbeitsentgelt ohne Einmalzahlungen 70,00 EUR  
Krankengeldanspruch 69,30 EUR  
 
Praxis-Tipp

Erhöhung des Krankengeldes nach einem Jahr

Das Krankengeld wird nach Ablauf eines Jahres nach dem Bemessungszeitraum angepasst (Dynamisierung; Anpassungsfaktor seit 1.7.2023 1,0469; 1.7.2022: 1,0348). Die Anpassung berücksichtigt die Veränderung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer vom vorvergangenen zum vergangenen Kalenderjahr.[1] Bei einer negativen Entwicklung der Entgelte wird das Krankengeld nicht erhöht aber auch nicht abgesenkt. Das angepasste Krankengeld ist auf 70 % des Höchstregelentgelts begrenzt, das zum Anpassungszeitpunkt gilt.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Personal Office Platin. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge