Der Anspruch auf Krankengeld entsteht bei einer stationären Behandlung in einem Krankenhaus oder einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung von ihrem Beginn an.[1] Bei Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit entsteht der Krankengeldanspruch vom Tag der ärztlichen Feststellung an.[2]
Hauptberuflich selbstständig Erwerbstätige, die eine Wahlerklärung[3] abgegeben haben, können Krankengeld von der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit an beanspruchen.[4]
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