BZSt, 7.12.2011, St II 2 - S 2280 - PB/11/00014

1 Anlage

Die nachfolgend abgedruckte Übersicht (Tabelle) listet diejenigen im Ausland gewährten Leistungen auf, welche die Zahlung von Kindergeld nach dem EStG ausschließen oder zur Zahlung von Kindergeld in Höhe eines Unterschiedsbetrags (vgl. DA-FamEStG 65.2 Abs. 2 Satz 2) führen.

In DA-FamEStG 65.1.3 Abs. 1 Satz 2 wird ein Verweis auf diese Fundstelle aufgenommen.

Übersicht über vergleichbare Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG

Land Berechtigte Kinder Altersgrenze Leistungsbezeichnung Besonderheiten Kinderzuschuss zur Rente
Belgien
  • Arbeitnehmer, Selbständige (Mindestdauer der Erwerbstätigkeit)
  • Familienwohnsitz in Belgien
  • Erwerbsunfähige Arbeitnehmer (einschl. Mutterschaftsurlaub)
  • Arbeitslose
  • Rentner
  • leibliche Kinder
  • Kinder des Ehepartners
  • Kinder des Lebensgefährten
  • adoptierte Kinder
  • bei Vormundschaft- (Halb-) Geschwister
  • Kind muss seinen Wohnsitz in Belgien oder einem anderen EU-Staat haben.

Vollendung 18. Lebensjahr

darüber hinaus:

Vollendung 21. Lebensjahr:

Bei Behinderung (keine Altersbeschränkung, wenn das behinderte Kind vor dem 1.7.1987 das 21. Lj. vollendet hat).

Vollendung 25. Lebensjahr:

Bei Schul- oder Berufsausbildung, sofern die monatlichen Einkünfte und Bezüge einen bestimmten Grenzwert nicht übersteigen.

– „Kinderbijslag/Allocations familiales” (Kindergeld)

Das Kindergeld beträgt monatlich:
Keine Abstufung nach Einkommen Kinderzuschuss zu Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
1. Kind: 85,07 EUR
2. Kind: 157,41 EUR
3. und weitere Kinder: 235,03 EUR
Alleinerziehende, deren Einkommen unter einem bestimmten Grenzbetrag liegt, erhalten monatlich folgende Zuschläge:
1. Kind: 43,31 EUR
2. Kind: 26,85 EUR
3. und weitere Kinder: 21,65 EUR

Zusätzlich werden Alterszuschläge gezahlt zwischen 26,01 EUR und 79,59 EUR, gestaffelt nach dem Alter der Kinder.

Zulagen zwischen 26,32 EUR und 91,35 EUR mtl. erhalten Rentner, Arbeitslose, anerkannte Erwerbsunfähige sowie Mütter in der Zeit des Mutterschutzes.

Behinderte Kinder, deren Grad der Behinderung mindestens 66 % beträgt, erhalten eine Zusatzbeihilfe zwischen 74,60 EUR und 497,36 EUR mtl., gestaffelt nach Leistungsfähigkeit bzw. Grad der Beeinträchtigung.
Bulgarien
  • EU-Bürger mit Wohnsitz in Bulgarien.
  • Vorrangig ist die Mutter anspruchsberechtigt. Der Vater kann nur mit ihrer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung das Kindergeld erhalten.
  • Bei geschiedenen Eltern erhält derjenige Elternteil das Kindergeld, dem das Sorgerecht zugesprochen wurde.
  • leibliche Kinder
  • Kinder des Ehepartners
  • adoptierte Kinder
  • Pflegekinder
  • Kinder, die nach dem Kinderschutzgesetz versorgt werden.
  • Kindergeld wird gewährt bis zum Abschluss der Sekundarbildung, längstens bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, sofern das Kind regelmäßig die Schule besucht, nicht in einer staatlichen Kinderpflegeanstalt untergebracht und nicht verheiratet ist.
  • Kindergeld wird nur gewährt, wenn das durchschnittliche monatliche Familieneinkommen pro Kopf 350 BGN nicht übersteigt.

– „Mesechno obezshtetene za dete” (Kindergeld)

Das Kindergeld beträgt monatlich:
   
pro Kind: 35 BGN
bei Mehrlingen: 52 BGN
für behindere Kinder: 70 BGN
Dänemark
  • Personen mit Wohnsitz in Dänemark.
  • Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt der Eltern, wird das Kindergeld grundsätzlich an die Mutter gezahlt; hat der Vater das Sorgerecht für das Kind, so wird das Kindergeld an ihn ausgezahlt.
  • Der Elternteil, der das Sorgerecht hat, muss nach dem Gesetz über Quellenbesteuerung in Dänemark steuerpflichtig sein.
  • Üben getrennt lebende oder geschiedene Eltern das gemeinsame Sorgerecht aus, wird das Kindergeld an den Elternteil gezahlt, in dessen Haushalt das Kind lebt.
  • leibliche Kinder
  • adoptierte Kinder
  • Pflegekinder
  • Wohnsitz in Dänemark
Vollendung 18. Lebensjahr

– „børnefamilieydelse” (Kindergeld)

Das Kindergeld wird gestaffelt nach Alter der Kinder vierteljährlich gezahlt:
  Zuschlag zur allgemeinen Familienbeihilfe bei Invaliden- und Altersrente (zusätzlich zur Familienbeihilfe möglich)
bis zum 3. Lj.: 4.248 DKK
bis zum 6. Lj.: 3.363 DKK
bis zum 17. Lj.: 2.646 DKK

Studierende Eltern erhalten eine jährliche Zulage von 6.388 DKK(vierteljährlich ausbezahlt).

Alleinerziehende erhalten eine Zulage von 1.239 DKK vierteljährlich.

Rentner erhalten eine Zulage pro Kind in Höhe von 3.108 DKK, sofern ihr Einkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt.
Estland
  • Personen mit Wohnsitz in Estland.
  • leibliche Kinder
  • adoptierte Kinder
  • Pflegekinder
  • Kind muss seinen Wohnsitz in Estland haben;
  • Ausnahme: Kind ist im Ausland in Berufsausbildung.

Vollendung 16. Lebensjahr

darüber hinaus:

Vollendung 19. Lebensjahr:

Bei Schul- oder Berufsausbildung

– „Peretoetused” (Kindergeld)

Das Kindergeld wird monatlich gezahlt und beträgt für das erste und zweite Kind je 19,18 EUR und für das dritte und jedes weitere Kind je 57,54 EUR.

Behinderte Kinder erhalten eine monatliche Zulage zwischen 69,04 EUR und 80,55 EUR (abhängig vom GdB).

Alleinerziehende erhalten eine Zulage von monatlich 19,18 EUR.
Leistungen sind ein...

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