Der Landeswohlfahrtsverband Hessen ist Träger von Einrichtungen nach den §§ 32, 34 und 35a Abs. 2 Nr. 4 des Achten Buches Sozialgesetzbuch und von Diensten zur Erbringung von Unterstützungsleistungen nach § 30, sozialpädagogischen Betreuungsleistungen nach § 31 sowie der Hilfe zur Erziehung in Familienpflege für besonders entwicklungsbeeinträchtigte Kinder und Jugendliche nach § 33 Satz 2 des Achten Buches Sozialgesetzbuch.

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